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   LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14   

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https://dejure.org/2015,8256
LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14 (https://dejure.org/2015,8256)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.2015 - L 5 KR 170/14 (https://dejure.org/2015,8256)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 2015 - L 5 KR 170/14 (https://dejure.org/2015,8256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch die gesetzliche Krankenversicherung; Kostenerstattung wegen Unaufschiebbarkeit der Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch die gesetzliche Krankenversicherung; Kostenerstattung wegen Unaufschiebbarkeit der Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht für selbstbeschaffte Pflegekraft auch während Genehmigungsphase der Krankenkasse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 61 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Häusliche Krankenpflege/Reha-Maßnahmen | Häusliche Krankenpflege | Unvollständige Verordnung/Ursachenzusammenhang/Unaufschiebbarkeit/Vorlagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - An- und Ablegen eines Verbandes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Eine Kostenerstattung nach § 37 Abs. 4 SGB V kommt hier ebenfalls nicht in Betracht, da diese Bestimmung nur eingreift, wenn die Krankenkasse ihre Leistungspflicht bejaht, aber eine Kraft für die häusliche Krankenpflege nicht stellen kann oder Grund besteht, davon abzusehen (vgl. hierzu Padé, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 37 SGB V Rn. 77f.; a.A. wohl BSG 16.7.2014 - B 3 KR 2/13 R, juris Rn. 34).

    Unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse und des Wirtschaftlichkeitsgebots ist § 37 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 6 HKP-RL daher dahin auszulegen, dass die Krankenkasse die Kosten einer selbstbeschafften Pflegekraft auch zu übernehmen hat, solange sie noch keine Entscheidung über die Genehmigung getroffen hat und deshalb eine Pflegekraft nicht gestellt hat (BSG 16.7.2014 - B 3 KR 2/13 R, juris Rn. 30).

  • LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06

    Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit - Sachaufklärungspflicht der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Das Gutachten des MDK sei nicht geeignet, die Erkenntnisse des Hausarztes zu entkräften (Hinweis auf Hessisches LSG 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 und 24.10.2013 - L 8 KR 114/12).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Insoweit scheidet der Anspruch auch nicht mangels Ursächlichkeit der Leistungsablehnung aus, weil der Kläger sich bereits vor Beantragung der Leistung gegenüber dem Leistungserbringer zur Vergütung der Leistung verpflichtet hätte (vgl. dazu BSG 3.8.2006 - B 3 KR 24/05 R, juris Rn. 22).
  • LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rückübertragung einer auf den

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Das Gutachten des MDK sei nicht geeignet, die Erkenntnisse des Hausarztes zu entkräften (Hinweis auf Hessisches LSG 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 und 24.10.2013 - L 8 KR 114/12).
  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KR 25/08 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - intramuskuläre Injektion eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Die Krankenkasse sei an die medizinische Beurteilung des ordnungsgemäß handelnden Kassenarztes gebunden (Hinweis auf BSG 25.8.2009 - B 3 KR 25/08 R, LSG Sachsen-Anhalt 6.6.2000 - L 4 KR 44/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 44/08
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Die Krankenkasse sei an die medizinische Beurteilung des ordnungsgemäß handelnden Kassenarztes gebunden (Hinweis auf BSG 25.8.2009 - B 3 KR 25/08 R, LSG Sachsen-Anhalt 6.6.2000 - L 4 KR 44/08).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    1. Beide Alternativen setzen voraus, dass ein Naturalleistungsanspruch bestanden hätte, denn der Kostenerstattungs- bzw. Freistellungsanspruch reicht nicht weiter als der entsprechende Sachleistungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse (st. Rspr. vgl. BSG 24.1.2013 - B 3 KR 5/12, Rn. 28 m.w.N.).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14
    Als Anspruchsgrundlage für eine Kostenerstattung bzw., da der Kläger die Rechnungen noch nicht beglichen hat, für einen Freistellungsanspruch (vgl. dazu BSG 18.7.2006 - B 1 KR 24/05 R, juris Rn. 22 f.) kommt daher allein § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht.
  • SG Osnabrück, 06.12.2016 - S 46 KR 47/15

    Kostenerstattung bzgl. eines Anspruchs eines Versicherten auf häusliche

    Der Anspruch besteht gegebenenfalls abzüglich der von ihm zu leistenden Zuzahlungen nach § 37 Abs. 5 SGB V. Der Vorbehalt war in den Tenor aufzunehmen, da sich weder aus der Verwaltungsakte noch aus dem Vortrag der Beteiligten ergab, ob der Kläger von den Zuzahlungen befreit war (so auch: LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015, L 5 KR 170/14, Rn. 29 und 43 zitiert nach Juris).
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